Neues vom Bundesverfassungsgericht

Am 10. und 11. Februar wird sich das Bundsverfassungsgericht mit der Klage des CSU-Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler in einer mündlichen Verhandlung auseinandersetzen. Schon die eingeplante Verhandlungszeit zeigt, dass es alles andere als nur ein Formalakt wird.

Desweiteren ist vergangene Woche eine weitere Klage beim Bundesverfassungsgericht eingetroffen:

Darin klagen der ehemalige Vorstandschef der Thyssen AG, Dieter Spethmann, der frühere CSU-Europaabgeordnete Franz Ludwig Graf Stauffenberg, der Volkswirtschaftler Joachim Starbatty und der Berliner Juraprofessor Markus Kerber gegen den Vertrag

Inhaltlich bezieht sich die Klage vor allem auf nichteingehaltene Vorgaben des BVerfG aus dem Urteil des Maastricht-Vertrags von 1993:

Das Prinzip einer stabilen Währung werde ausgehöhlt, die Subsidiarität verletzt. Die EU-Kommission maße sich immer mehr Rechte an und agiere nicht als Hüterin, sondern Umdeuterin der europäischen Verträge. Der Vertrag von Lissabon ändere an dieser Fehlentwicklung nichts, sondern forciere sie. So seien etwa die Mitwirkungs- und Kontrollrechte von Bundestag und Bundesrat praktisch nicht umzusetzen.

Länger als erwartet wird also der Lissabon-Vertrag das Bundesverfassungsgericht beschäftigen und damit die Ratifikation des Vertrags aussetzen – vor allem da sich die Kläger um Thyssen-Chef Spethmann weigern, an der oben genannten mündlichen Verhandlung teilzunehmen.

5 Antworten

  1. nicht alle beschwerdeführer sind zur mündlichen verhandlung geladen. z.b. die beschwerde mit dem aktenzeichen 2 BvR 1203/08.
    es bleibt bisher im dunkeln, warum diese beschwerde nicht mit verhandelt wird. natürlich werden üblicherweise platz- und zeitprobleme bei nachfragen angeführt. es könnte aber auch an inhalt und zielsetzung der beschwerde liegen.
    davon ausgehend, daß die marktradikale orientierung des lissabon-vertrages nicht vereinbar ist mit der sozial-, umwelt- und gemeinwohlorientierung des grundgesetzes ist wird ein europäischer b ü r g e r -konvent angestrebt und ein referendum über die ergebnisse des konvents. ganz nach dem motto: bürgerkonvent statt „eliten“-event.
    das eklatante demokratie-defizit der EU ist ebenfalls thema. dabei spielt nicht nur ein „hinreichendes demokratisches legitimationsniveau“ eine rolle, sondern auch, daß die staatsorgane bundestag und bundesrat organ-untreu dadurch geworden sind, daß sie keine volksabstimmung, keinen konvent der bürgerInnen vorgesehen haben. siehe dazu eine aktuelle entscheidung des OVG münster in sachen kommunale bürgerentscheide, bereits in einer juristischen zeitschrift veröffentlicht.
    dem senat liegt der vorschlag für eine „institutionelle ordnung des konvents“ vor. er sieht u.a. die auswahl der mitglieder per los und eventuell ergänzend per wahl vor. hinzu kommen geloste expertInnen verschiedener sachgebiete, deren unabhängigkeit vorab in einem hearing des konvents geprüft werden
    könnte. der bürgerrechtler, zukunftsforscher und künstler carl maria schulte aus frankfurt wird nun per demonstration/aktion seine forderungen am 1. verhandlungstag kund tun. er hatte im januar einen ersten erfolg in karlsruhe. karlsruhe prüft nun wahlen länger: FAZ 24.1.09 + pressemitteilung des gerichts nr. 4/09 (internet).
    weiteres: „carlo di fabio“ GOOGLE
    carlo.difabio@gmx.de

  2. Lassen wir uns mal überraschen.

  3. Jo. Ich bin sehr gespannt. 🙂

  4. schau mal bei Dolomitengeist:

    Vaclav Klaus vergleicht EU mit UdSSR
    Der EU-kritische tschechische Staatspräsident Vaclav Klaus hat die Europäische Union mit der Sowjetunion verglichen.

    „Eine Sache ist sicher“, sagte Klaus der Zeitschrift „Paris Match“ (Donnerstag):©„Wie einst in der UdSSR werden in der Europäischen Union sehr wichtige Entscheidungen nicht in den Ländern getroffen, die sie betreffen.“

    Vaclav Klaus vergleicht EU mit UdSSR

  5. Sehr treffend von Klaus. Die Begrifflichkeit „EUdSSR“ sollte sowieso mehr in den normalen Sprachgebrauch eingeführt werden.

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