Preissteigerung durch den €uro sind real !

Der €uro sollte eine Erfolgsstory werden. Doch nun führt er dahin, 
wo die Deutschen nie und nimmer hinwollten: zur Haftungs- und 
Schuldenunion. 

Der permanente Rettungsschirm – alleine der Begriff permanente Rettung zeigt schon, wie krank das €uro-System ist – ESM darf jetzt auch direkt Banken rekapitalisieren.

Und wenn nun nach der Bundestagswahl die Bankenunion kommt, dann haften alle deutschen Sparer und Besitzer von Bankaktien voll für die Mißwirtschaft von Banken anderer Länder.

Als Steuerzahler haften wir über die Bundesbankeinlagen bei der EZB sowie über die permanenten Rettungstöpfe ESM, EFSF und weitere für die Mißwirtschaft anderer Staaten.

So wird das Verursacherprinzip ausgeschaltet, was pädagogisch eine Katastrophe ist.

Darüber wurde hier aber schon ausführlich berichtet. Sie finden weitere Artikel dazu in der Kategorie „Europa“.

Vielen ist jedoch nicht bewußt, dass der Euro zwar gut für preiswerten Export der deutschen Industrie ist, aber umgekehrt proportional schlecht für den Import und das Einkommen des Arbeitnehmers.
Der Arbeitnehmer in Deutschland kann sich durch die in Relation zur deutschen Wirtschaftsstärke gesehen viel zu schwache Eurowährung immer weniger leisten, da der Import von Öl, Gas, Energie und anderen Gütern viel zu teuer geworden ist. Das zeigt die nachfolgende Grafik. Was gut ist für den Export – ist also schlecht für den Arbeitnehmer und den Import. Und damit ist es auch schlecht für die Südländer.

Alternative für Deutschland_Einkommen 1999 vs 2013

Zitat: „Dieses Geld wird eine große Zukunft haben.“ (Helmut Kohl, 2001)

Eine große Zukunft für wen? Die monatlichen Verpflichtungen fressen immer mehr vom Nettoeinkommen auf. Die Preise steigen ungebremst, während die Löhne kaum nennenswert steigen, stagnieren, oder sogar gekürzt werden.
Der #AlternativefürDeutschland gefällt das nicht.

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Umbau der Sozialversicherung nötig: Rentengerechtigkeit herstellen

Die Politik in Berlin fährt starre Formen für das Renteneintrittsalter auf: sie legt eine starre Altersgrenze für alle fest, unabhängig von der Zahl der individuellen Beitragsjahre und der Zahl der individuell geborenen und großgezogenen Kinder. Dieses starre System führt zu groben Ungerechtigkeiten: so müssen Berufsspäteinsteiger wie Akademiker bei diesem System viel weniger Beitragsjahre leisten, um in den Genuss der Rente zu kommen, als Nichtakademiker. Ebenso müssen kinderreiche Eltern genauso lange arbeiten und einzahlen, wie Kinderlose.
Das führt dazu, dass sowohl kinderreiche wie nichtakademische Arbeitnehmer durch das starre System benachteiligt werden.

Warum kann es in Deutschland nicht einmal möglich sein, ein flexibles System einzuführen, indem man z.B. eine Mindestbeitragsdauer, z.B. 45 Jahre, für alle Arbeitnehmer einführt und indem man für kinderreiche Arbeitnehmer einen Bonus in das System einbaut, z.B. indem pro Kind die Rente um 2 Prozent gegenüber Kinderlosen angehoben wird.
Das würde langfristig zu einem Umdenken in der deutschen Bevölkerung führen – weg von der Kinderarmut hin zum Mut für mehr Kinder. Dies täte sowohl der langfristigen demographischen Entwicklung als auch den kinderreichen Arbeitnehmern gut: denn sie haben schliesslich ca. 25 bis 30 Jahre persönlich aufgrund der nicht nur finanziell aufwändigen Kinderbetreuung auf einen guten luxuriösen Lebenswandel verzichtet: während Ein-Kind-Familien als Doppelverdiener zwei bis dreimal im Jahr in den Urlaub gefahren sind, haben Familien mit drei Kindern z.B. auf teuren Urlaub verzichten müssen – und diesen bei Verwandten oder auf Balkonien verbracht. Nutznießer dieses Verzichts sind die Kinderarmen: sie führen als Arbeitnehmer ein Leben in größeren Wohlstand und profitieren auch noch im Rentensystem von den Beiträgen anderer Leute Kinder.

Um in Deutschland eine größere Rentengerechtigkeit und einen Anreiz für Kinderreichtum zu setzen, sollte der Staat einen Kinderbonus in das Rentensystem einbauen. Zugleich sollte eine Mindesteinzahlungsdauer für das Rentensystem festgelegt werden und statt des starren Renteneinstiegsalters eine Mindestbeitragszeit von z.B. 45 Jahren. Für Kindererziehung sollte zudem pro Kind ein Erlass von 7 Jahren für Vollzeitmütter gewährt werden – für Mütter, die ihre Kinder in eine staatliche Ganztagsbetreuung gegeben haben, sollte pro Kind maximal 2 Jahre Zeitrabatt gewährt werden.

Autoren: ritterdersterne + 99 Thesen

Wende in der Familienpolitik?

Dass die tschechische Ratspräsidentschaft die EU wieder aus ihrer selbstverträumten EUphorie zurück auf den nüchternen Boden der Tatsachen holt ist nicht nur bei der Debatte um den Lissabon-Vertrag zu beobachten, sondern auch in der Familienpolitik.

Ungeachtet der Tatsache, dass die Prager Konferenz, die Tschechien zum Auftakt der eigenen Ratspräsidentschaft am 05. und 06. Februar im Anschluss an ein Treffen der EU-Familienminister veranstaltete, kaum Resonanz in deutschen Medien gefunden hat, gibt sie wichtige Impulse für eine Familienpolitik, die auf Freiheit setzt und sich gegen politische und ökonomische Gängelung wendet:

Das Thema des Prager Kongresses, hochkarätig mit Experten aus verschiedenen Fachrichtungen besetzt, lautete: „Kindererziehung und Beschäftigungspolitik: Widerstreit oder Ergänzung?“. Die Frage zielte auf weit mehr als das Standardthema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Sie ging tiefer: Ist es wirklich in Ordnung, die Familie alleine oder an erster Stelle unter ökonomischen Gesichtspunkten zu betrachten, wie es in der Vergangenheit auch in so vielen EU-Dokumenten geschehen ist? Kann es angehen, eine europaweite Krippenbetreuung von mindestens jedem dritten Kind zu fordern, wie es die EU mit den „Barcelona-Zielen“ von 2002 tut, und dies etwa nicht mit dem Wohl des Kindes, sondern mit dem Bedarf von Frauen als „Humankapital“ in der Wirtschaft zu begründen? Wird hier nicht kurzsichtig Wirtschaftspolitik auf Kosten weiblicher Biografien, insbesondere aber auf Kosten einer gesunden Entwicklung der Kinder gemacht?

Es folgt eine eine Auswahl von Positionen, die auf der Konferenz vertreten wurden:

  • Paul Kirchhof (früherer deutscher Verfassungsrichter und Steuerexperte): Familie ist Keimzelle der Freiheit und braucht Freiheit

Wer will, dass die Wirtschaft wächst, muss auch wollen, dass Kinder gesund heranwachsen können. Kinder wachsen aber am besten heran in Familien, die der Staat nicht gängelt, sondern denen er größtmögliche Freiheitsspielräume gewährt: denn die Familie ist der „Kern der Freiheit“ und gibt sie weiter. Und die Wirtschaft tut gut daran, nicht auf erzwungene Frauenerwerbstätigkeit zu setzen, sondern sich etwas einfallen zu lassen, um Mütter unter attraktiven Bedingungen nach der Erziehungszeit für den Beruf zurückzugewinnen.

  • Albin Nees (Präsident des Deutschen Familienverbandes): Würdigung der Erziehungsarbeit

Nees verlangte […], dass von der Gesellschaft endlich anerkannt werden müsse, was es heißt, ein Kind zu erziehen. „Wer drei Kinder erzogen hat, muss behandelt werden, als habe er 20 Jahre lang ein mittleres Einkommen erzielt“, so sein konkreter Vorschlag.

  • Josef Isensee (deutscher Verfassungsrechtler): EU hat keinerlei familienpolitische Kompetenz, strikte Selbstbegrenzung

Noch einmal ins Grundsätzliche ging der Verfassungsrechtler  (Bonn), der in einer brillanten Analyse der gesamten Vertragskonstruktion, auf der die EU beruht, aufzeigen konnte, dass die EU keinerlei familienpolitische Kompetenz besitzt.  Wenn sie trotzdem versuche, ein bestimmtes, „ökonomisch imprägniertes“ Familienbild durchzusetzen, geschehe dies im Widerspruch gegen das europäische Subsidiaritätsprinzip und stelle einen Angriff auf die kulturelle Vielfalt Europas dar, in der auch die unterschiedliche Ausgestaltung der Ehe in den verschiedenen Ländern wurzele. Isensee empfahl deshalb der EU eine strikte Selbstbegrenzung auf das, was ihre Aufgabe sei, sowie eine Respektierung von Gewaltenteilung und nationaler Identität, ohne die die Union ihren eigenen Bestand gefährde.

Mehr zur Konferenz auch in DIE FREIE WELT und DIE PRESSE.

Wann ist Schluss mit der Antidiskriminierung?

Wieder eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie, dieses mal zur Diskriminierung von Alten und Behinderten. Wieder nehmen die Mitgliedsländer das EU-Diktat ungefragt hin – möchte man meinen! Aber sogar Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen geht es dieses mal zu weit. Und sie stellt unbequeme, weil grundsätzliche Fragen:

Ursula von der Leyen will nun prüfen lassen, ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage für eine europäische Richtlinie gegen Diskriminierungen gibt. „Es geht um das alte Grundprinzip: Darf sich Europa in nationales Recht einmischen oder nicht?“, sagte die christdemokratische Familienministerin bei einem Treffen mit ihren EU-Amtskollegen am Donnerstag in Luxemburg.

Es ist wohl die Frage schlechthin, die die Beziehung zwischen EU und den Mitgliedsländern beschäftigt. Eigentlich ist sie auch schon längst geklärt mit der Zustimmung Deutschlands zum Lissabon-Vertrag, der einen klaren Vorrang der EU-Entscheidungen vor den Mitgliedsländern sieht. Umso erfreulicher ist es, dass diese scheinbar noch nicht ganz von allen verdaut worden ist – vor allem da, wo unsinnige Reglementierungen durchgesetzt werden sollen.

Bedauerlicherweise sind es nur Deutschland und Tschechien, die Kritik an der neuerlichen Erweiterung des Antidiskriminierungsgesetzes erheben. Andere Länder haben damit keinerlei Probleme, andere wollen sogar noch weiter gehen in der Antidiskriminierungsgesetzgebung (wie Schweden).

Leider muss man sich aber auch für Deutschland die Frage stellen, ob man nicht dennoch die gleichen ideologischen Grundsätze des Antidiskriminierungsverbotes vertritt und es hierbei „nur“ um eine Kompetenzrangelei geht, wenn auch letzteres durchaus wichtig ist. Es würde zumindest zu jener Großen Koalition unter Führung von Angela Merkel passen, die Umsetzung eines Antidiskriminierungsverbotes durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bis zum bitteren Ende durchzuziehen und alle gewesenen und kommenden EU-Richtlinien in dieser Frage zu schlucken.

Möglicherweise hat man aber auch da schon erkannt – worauf die Worte von Ursula von der Leyen hoffen lassen! -, dass man gelebte Nächstenliebe und ein gegenseitiges Ertragen nicht staatlich erzwingen kann und Menschen in ihrer Ungleichheit dennoch friedlich zusammen leben können, ohne vorher vom Staat gleich gemacht werden zu müssen. Dieser Tatsache schließt sich die Frage an, wo Diskriminierung beginnt und wo sie aufhört. Dafür gibt es keine schlüssige Definition, weswegen eine unendliche Ausweitung der Regelung ermöglicht wird, die nicht nur die Wirtschaftsunternehmen aus Europa vertreiben, sondern auch das persönliche Miteinander vergiften wird.

Gender-Zensur: TV-Werbung ohne „kochende Muttis“?

Das EU-Parlament tut tatsächlich alles, um das Klischee eines totalitären, jeden Bereich des Menschen erreichenden Krake weiter zu nähren. Vor allem in der Reglementierung von Medien in Tateinheit mit der Geschlechterproblematik treibt dies besondere Blüten. So wurden diese Woche vom EU-Parlament „ethisch und/oder rechtlich verbindlichen Regeln“ für TV-Werbung gefordert. In der Pressemitteilung ist zu lesen:

Das Europäische Parlament fordert die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, Aufklärungsaktionen gegen sexistische Beleidigungen und entwürdigende Darstellungen von Frauen und Männern in der Werbung und im Marketing zu konzipieren.

Insbesondere sei es notwendig, Botschaften, die die menschliche Würde verletzen und Geschlechterstereotype vermitteln, aus Lehrbüchern, Spielzeug, Videos, Computerspielen und Internet zu beseitigen.

Die sexistische Herabwürdigung und Diskriminierung von Männern und Frauen möchte natürlich niemand, denkt man sich als Otto-Normal-EU-Bürger. Dass diese Forderungen jedoch ganz im Dienst der Gender-Ideologie stehen, wird erst auf den zweiten Blick deutlich. Die Darstellung von Mann und Frau als eigenständige Geschlechter mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Charakteristika ist verpöhnt und soll geächtet werden. Alles ist stereotyp, was auch nur den Anschein hat, einen Unterschied zwischen den Geschlechtern zu postulieren. Richtig folgert man bei spOn:

Kochende Muttis, waschende Omis, putzwütige Mädchen: Solche Bilder soll es künftig nicht mehr in der Fernsehwerbung geben.

Ziel ist damit letztlich nicht die Nicht-Diskriminierung von Menschen, sondern die aktive Betreibung eines Gesellschaftsentwurfes, in dem man weder als Mann noch als Frau geboren wird, wo Geschlechter ein künstliches Konstrukt gesellschaftlicher Zwänge sind, wo die traditionelle Familie Hindernis für die Selbstentfaltung ist, wo Frauen in den Vollerwerb müssen, um Anerkennung zu finden. Die Hybris, einen neuen Menschen zu schaffen, scheint hier durch und dass man sich dafür vor allem die Massenmedien, wie das Fernsehen, zu nutze machen will, ist offensichtlich.

Bezeichnend für diesen Vorstoß im EU-Parlament ist schließlich auch, dass sich Abgeordnete der bürgerlich-konservativen EVP-Fraktion für die Ziele dieses Gesellschaftsentwurf, der vor allem von Sozialisten, in diesem Fall von der schwedischen Abgeordneten Eva-Britt Svensson der Vereinigten Linken, vorangetrieben wird, einspannen lassen. Dass 504 Abgeordnete für den Antrag gestimmt haben und nur 110 dagegen (bei 22 Enthaltungen), bedarf keines weiteren Kommentars.

Zur Information über das Phänomen des „Gender Mainstreams“ sei an dieser Stelle auf einen hervorragenden und ausführlichen FAZ-Artikel hingewiesen, der auch die europäische Ebene erörtert: Volker Zastrow: Politische Geschlechtsumwandlung.

Neue Antidiskriminierungsrichtlinie

Ein wenig im Schatten des großen Showdowns um den Lissabon-Vertrag hat die europäische Kommission eine neue Richtlinie auf den Weg gebracht, die jeden Bürger vor der Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, der Religion oder der Weltanschauung außerhalb des Arbeitsmarktes schützen soll.

Erfreulicherweise wird diese neue Richtlinie nicht kritiklos entgegen genommen. Vor allem in Deutschland regt sich Widerstand gegen diese bevormundente Vorschrift der Kommission, die weit über bisherige Regelungen hinausgehen soll. Der Bundeswirtschaftsminister Michael Glos reagierte heute folgendermaßen:

„Es steht zu befürchten, dass Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere auch die mittelständischen Unternehmen in Deutschland durch die geplanten Regelungen aus Brüssel in unvertretbarem Umfang eingeengt und belastet werden. Als Bundesminister für Wirtschaft und Technologie spreche ich mich daher entschieden gegen den Richtlinienentwurf aus.“

„Das umfassende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat der Wirtschaft geschätzte Kosten von jährlich rd. 1,7 Mrd. Euro aufgebürdet. Die geplante fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie würde den ohnehin hohen Kostendruck auf die Wirtschaft noch mal nahezu unkalkulierbar erhöhen und weit über das Ziel hinausschießen. […] Neue Maßnahmenpakete aus Brüssel, die letztlich mehr Schaden als Nutzen anrichten, halte ich für völlig überflüssig.“

Die Kommission, allen voran der Sozial-Kommissar Spidla, ignorieren jedoch die berechtigte Kritik. Der Umgang der Kommission mit dem Subsidiaritätsprinzip wird in der neuen Antidiskriminierungsrichtlinie sehr deutlich. So kann dem Text entnommen werden:

„Seine Ziele [die des Vorschlags, d.Red.] können von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erfüllt werden, wenn sie allein handeln – nur gemeinschaftsweite Maßnahmen können sicherstellen, dass ein Mindeststandard an Schutz vor Diskriminierung […] in allen Mitgliedstaaten gilt.“

Diese neue Richtlinie ist ein Paradebeispiel für die Regulierungswut und das Hineinregieren in jeden noch so kleinen Teil des öffentlichen und privaten Lebens. Es scheint die entschiedene Überzeugung der EUropäischen Gesellschaftspolitik zu sein, dass die Bürger selbst nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich und mit Rücksicht auf andere zu leben. Sie müssen durch Gesetze und Regeln zu ihrem „Glück“ gezwungen und durch staatliche Intervention „gleich“ gemacht werden. Aber wo liegen die Grenzen? Sind Treppen vor Geschäften nun per se diskriminierend? Muss jede Speisekarte nun in Blindenschrift vorliegen? Wo liegen die Grenzen dieses Diskriminierungsschutzes? Wo hört der Staat auf und wo fängt der Mensch an?

Der Richtlinien-Entwurf kann hier eingesehen werden.