Wann ist Schluss mit der Antidiskriminierung?

Wieder eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie, dieses mal zur Diskriminierung von Alten und Behinderten. Wieder nehmen die Mitgliedsländer das EU-Diktat ungefragt hin – möchte man meinen! Aber sogar Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen geht es dieses mal zu weit. Und sie stellt unbequeme, weil grundsätzliche Fragen:

Ursula von der Leyen will nun prüfen lassen, ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage für eine europäische Richtlinie gegen Diskriminierungen gibt. „Es geht um das alte Grundprinzip: Darf sich Europa in nationales Recht einmischen oder nicht?“, sagte die christdemokratische Familienministerin bei einem Treffen mit ihren EU-Amtskollegen am Donnerstag in Luxemburg.

Es ist wohl die Frage schlechthin, die die Beziehung zwischen EU und den Mitgliedsländern beschäftigt. Eigentlich ist sie auch schon längst geklärt mit der Zustimmung Deutschlands zum Lissabon-Vertrag, der einen klaren Vorrang der EU-Entscheidungen vor den Mitgliedsländern sieht. Umso erfreulicher ist es, dass diese scheinbar noch nicht ganz von allen verdaut worden ist – vor allem da, wo unsinnige Reglementierungen durchgesetzt werden sollen.

Bedauerlicherweise sind es nur Deutschland und Tschechien, die Kritik an der neuerlichen Erweiterung des Antidiskriminierungsgesetzes erheben. Andere Länder haben damit keinerlei Probleme, andere wollen sogar noch weiter gehen in der Antidiskriminierungsgesetzgebung (wie Schweden).

Leider muss man sich aber auch für Deutschland die Frage stellen, ob man nicht dennoch die gleichen ideologischen Grundsätze des Antidiskriminierungsverbotes vertritt und es hierbei „nur“ um eine Kompetenzrangelei geht, wenn auch letzteres durchaus wichtig ist. Es würde zumindest zu jener Großen Koalition unter Führung von Angela Merkel passen, die Umsetzung eines Antidiskriminierungsverbotes durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bis zum bitteren Ende durchzuziehen und alle gewesenen und kommenden EU-Richtlinien in dieser Frage zu schlucken.

Möglicherweise hat man aber auch da schon erkannt – worauf die Worte von Ursula von der Leyen hoffen lassen! -, dass man gelebte Nächstenliebe und ein gegenseitiges Ertragen nicht staatlich erzwingen kann und Menschen in ihrer Ungleichheit dennoch friedlich zusammen leben können, ohne vorher vom Staat gleich gemacht werden zu müssen. Dieser Tatsache schließt sich die Frage an, wo Diskriminierung beginnt und wo sie aufhört. Dafür gibt es keine schlüssige Definition, weswegen eine unendliche Ausweitung der Regelung ermöglicht wird, die nicht nur die Wirtschaftsunternehmen aus Europa vertreiben, sondern auch das persönliche Miteinander vergiften wird.

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Gender-Zensur: TV-Werbung ohne „kochende Muttis“?

Das EU-Parlament tut tatsächlich alles, um das Klischee eines totalitären, jeden Bereich des Menschen erreichenden Krake weiter zu nähren. Vor allem in der Reglementierung von Medien in Tateinheit mit der Geschlechterproblematik treibt dies besondere Blüten. So wurden diese Woche vom EU-Parlament „ethisch und/oder rechtlich verbindlichen Regeln“ für TV-Werbung gefordert. In der Pressemitteilung ist zu lesen:

Das Europäische Parlament fordert die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, Aufklärungsaktionen gegen sexistische Beleidigungen und entwürdigende Darstellungen von Frauen und Männern in der Werbung und im Marketing zu konzipieren.

Insbesondere sei es notwendig, Botschaften, die die menschliche Würde verletzen und Geschlechterstereotype vermitteln, aus Lehrbüchern, Spielzeug, Videos, Computerspielen und Internet zu beseitigen.

Die sexistische Herabwürdigung und Diskriminierung von Männern und Frauen möchte natürlich niemand, denkt man sich als Otto-Normal-EU-Bürger. Dass diese Forderungen jedoch ganz im Dienst der Gender-Ideologie stehen, wird erst auf den zweiten Blick deutlich. Die Darstellung von Mann und Frau als eigenständige Geschlechter mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Charakteristika ist verpöhnt und soll geächtet werden. Alles ist stereotyp, was auch nur den Anschein hat, einen Unterschied zwischen den Geschlechtern zu postulieren. Richtig folgert man bei spOn:

Kochende Muttis, waschende Omis, putzwütige Mädchen: Solche Bilder soll es künftig nicht mehr in der Fernsehwerbung geben.

Ziel ist damit letztlich nicht die Nicht-Diskriminierung von Menschen, sondern die aktive Betreibung eines Gesellschaftsentwurfes, in dem man weder als Mann noch als Frau geboren wird, wo Geschlechter ein künstliches Konstrukt gesellschaftlicher Zwänge sind, wo die traditionelle Familie Hindernis für die Selbstentfaltung ist, wo Frauen in den Vollerwerb müssen, um Anerkennung zu finden. Die Hybris, einen neuen Menschen zu schaffen, scheint hier durch und dass man sich dafür vor allem die Massenmedien, wie das Fernsehen, zu nutze machen will, ist offensichtlich.

Bezeichnend für diesen Vorstoß im EU-Parlament ist schließlich auch, dass sich Abgeordnete der bürgerlich-konservativen EVP-Fraktion für die Ziele dieses Gesellschaftsentwurf, der vor allem von Sozialisten, in diesem Fall von der schwedischen Abgeordneten Eva-Britt Svensson der Vereinigten Linken, vorangetrieben wird, einspannen lassen. Dass 504 Abgeordnete für den Antrag gestimmt haben und nur 110 dagegen (bei 22 Enthaltungen), bedarf keines weiteren Kommentars.

Zur Information über das Phänomen des „Gender Mainstreams“ sei an dieser Stelle auf einen hervorragenden und ausführlichen FAZ-Artikel hingewiesen, der auch die europäische Ebene erörtert: Volker Zastrow: Politische Geschlechtsumwandlung.

Neue Antidiskriminierungsrichtlinie

Ein wenig im Schatten des großen Showdowns um den Lissabon-Vertrag hat die europäische Kommission eine neue Richtlinie auf den Weg gebracht, die jeden Bürger vor der Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, der Religion oder der Weltanschauung außerhalb des Arbeitsmarktes schützen soll.

Erfreulicherweise wird diese neue Richtlinie nicht kritiklos entgegen genommen. Vor allem in Deutschland regt sich Widerstand gegen diese bevormundente Vorschrift der Kommission, die weit über bisherige Regelungen hinausgehen soll. Der Bundeswirtschaftsminister Michael Glos reagierte heute folgendermaßen:

„Es steht zu befürchten, dass Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere auch die mittelständischen Unternehmen in Deutschland durch die geplanten Regelungen aus Brüssel in unvertretbarem Umfang eingeengt und belastet werden. Als Bundesminister für Wirtschaft und Technologie spreche ich mich daher entschieden gegen den Richtlinienentwurf aus.“

„Das umfassende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat der Wirtschaft geschätzte Kosten von jährlich rd. 1,7 Mrd. Euro aufgebürdet. Die geplante fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie würde den ohnehin hohen Kostendruck auf die Wirtschaft noch mal nahezu unkalkulierbar erhöhen und weit über das Ziel hinausschießen. […] Neue Maßnahmenpakete aus Brüssel, die letztlich mehr Schaden als Nutzen anrichten, halte ich für völlig überflüssig.“

Die Kommission, allen voran der Sozial-Kommissar Spidla, ignorieren jedoch die berechtigte Kritik. Der Umgang der Kommission mit dem Subsidiaritätsprinzip wird in der neuen Antidiskriminierungsrichtlinie sehr deutlich. So kann dem Text entnommen werden:

„Seine Ziele [die des Vorschlags, d.Red.] können von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erfüllt werden, wenn sie allein handeln – nur gemeinschaftsweite Maßnahmen können sicherstellen, dass ein Mindeststandard an Schutz vor Diskriminierung […] in allen Mitgliedstaaten gilt.“

Diese neue Richtlinie ist ein Paradebeispiel für die Regulierungswut und das Hineinregieren in jeden noch so kleinen Teil des öffentlichen und privaten Lebens. Es scheint die entschiedene Überzeugung der EUropäischen Gesellschaftspolitik zu sein, dass die Bürger selbst nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich und mit Rücksicht auf andere zu leben. Sie müssen durch Gesetze und Regeln zu ihrem „Glück“ gezwungen und durch staatliche Intervention „gleich“ gemacht werden. Aber wo liegen die Grenzen? Sind Treppen vor Geschäften nun per se diskriminierend? Muss jede Speisekarte nun in Blindenschrift vorliegen? Wo liegen die Grenzen dieses Diskriminierungsschutzes? Wo hört der Staat auf und wo fängt der Mensch an?

Der Richtlinien-Entwurf kann hier eingesehen werden.