Wieder eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie, dieses mal zur Diskriminierung von Alten und Behinderten. Wieder nehmen die Mitgliedsländer das EU-Diktat ungefragt hin – möchte man meinen! Aber sogar Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen geht es dieses mal zu weit. Und sie stellt unbequeme, weil grundsätzliche Fragen:
Ursula von der Leyen will nun prüfen lassen, ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage für eine europäische Richtlinie gegen Diskriminierungen gibt. „Es geht um das alte Grundprinzip: Darf sich Europa in nationales Recht einmischen oder nicht?“, sagte die christdemokratische Familienministerin bei einem Treffen mit ihren EU-Amtskollegen am Donnerstag in Luxemburg.
Es ist wohl die Frage schlechthin, die die Beziehung zwischen EU und den Mitgliedsländern beschäftigt. Eigentlich ist sie auch schon längst geklärt mit der Zustimmung Deutschlands zum Lissabon-Vertrag, der einen klaren Vorrang der EU-Entscheidungen vor den Mitgliedsländern sieht. Umso erfreulicher ist es, dass diese scheinbar noch nicht ganz von allen verdaut worden ist – vor allem da, wo unsinnige Reglementierungen durchgesetzt werden sollen.
Bedauerlicherweise sind es nur Deutschland und Tschechien, die Kritik an der neuerlichen Erweiterung des Antidiskriminierungsgesetzes erheben. Andere Länder haben damit keinerlei Probleme, andere wollen sogar noch weiter gehen in der Antidiskriminierungsgesetzgebung (wie Schweden).
Leider muss man sich aber auch für Deutschland die Frage stellen, ob man nicht dennoch die gleichen ideologischen Grundsätze des Antidiskriminierungsverbotes vertritt und es hierbei „nur“ um eine Kompetenzrangelei geht, wenn auch letzteres durchaus wichtig ist. Es würde zumindest zu jener Großen Koalition unter Führung von Angela Merkel passen, die Umsetzung eines Antidiskriminierungsverbotes durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bis zum bitteren Ende durchzuziehen und alle gewesenen und kommenden EU-Richtlinien in dieser Frage zu schlucken.
Möglicherweise hat man aber auch da schon erkannt – worauf die Worte von Ursula von der Leyen hoffen lassen! -, dass man gelebte Nächstenliebe und ein gegenseitiges Ertragen nicht staatlich erzwingen kann und Menschen in ihrer Ungleichheit dennoch friedlich zusammen leben können, ohne vorher vom Staat gleich gemacht werden zu müssen. Dieser Tatsache schließt sich die Frage an, wo Diskriminierung beginnt und wo sie aufhört. Dafür gibt es keine schlüssige Definition, weswegen eine unendliche Ausweitung der Regelung ermöglicht wird, die nicht nur die Wirtschaftsunternehmen aus Europa vertreiben, sondern auch das persönliche Miteinander vergiften wird.
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