Rettungsschirm für Rede- und Gewissensfreiheit

Das Parlament ist der Ort der Redefreiheit: der These und Antithese !

Die Abstimmung im Bundestag über die Erweiterung des sogenannten Euro-Rettungsschirmes EFSF ist erwartungsgemäß ausgegangen: eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmten für die Erweiterung der Bürgschaftslasten und -risiken Deutschlands.

Soweit so schlecht. Die Warnungen der als „Euro-Rebellen“ verunglimpften Wissenschaftler um Hans-Werner Sinn, Bosbach, Gauweiler, Schäffler und Co. dagegen wollten die Fraktionsführungen nicht mehr hören.
Entsprechend blieben den charakterstarken Abgeordneten Redezeit ihrer Fraktionen „erspart“.
Somit wollten die Fraktionsführungen eine eigentlich dringend notwendige sachliche Diskussion über Für und Wider im Parlament verhindern und die Rede- und Gewissensfreiheit des einzelnen Abgeordneten einschränken:
so macht man heute Machtpolitik: unbequeme Argumente, unbequeme Querdenker sollen keine Redezeit, keine Öffentlichkeit erhalten!

Doch was für eine Blamage ist dies für ein Parlament – das, der Bedeutung des Namens nach – ein Ort der Rede und Debatte sein soll?
Das Parlament ist ein Ort der Redefreiheit ! These und Antithese sollen im Wettstreit um die Mehrheit der Abgeordneten und Zuhörer eifern.
Ein Ausblenden der These einerseits oder der Antithese andererseits mittels taktischer Geschäftsordnungs- oder Machtspielchen spricht für die Argumentationsschwäche und Angst desjenigen, der diese taktischen Winkelzüge benützt.

Bundestagspräsident Lammert hat der Demokratie im Parlament einen großen und ehrenwerten Dienst erwiesen, indem er den „Abweichlern“ gemäß seines Geschäftsordnungskommentars jeweils ein Rederecht im Anschluss an die Redezeit der Fraktionen eingeräumt hat.

Hierfür sei Herrn Lammert ein großes Lob und Dank für seinen Mut ausgesprochen: Herr Lammert hat damit einen notwendigen Rettungsschirm für die Rede- und Gewissensfreiheit des Abgeordneten aufgespannt.

Auch den Stabilitäts- und Ordnungspolitikern, welche vor den Risiken immer neuer sogenannter Rettungsschirme warnen, stellvertretend seien noch einmal Herr Gauweiler, Herr Bosbach und Herr Schäffler genannt, ist Respekt und Anerkennung für ihre Aufrichtigkeit und Charakterstärke zu zollen: sie haben sich im Wettstreit um die beste Krisenlösung und um die Demokratie verdient gemacht.

Schulden mit noch mehr Schulden zu bekämpfen mag eine kurzfristige und vorübergehende Lösung sein. Dauerhaft jedoch führt der Weg des billigen Geldes jedoch in die Inflation.
Die Aufnahme von immer neuen Krediten (Stichwort Kredithebel) durch den EFSF oder der permanente Ankauf von Staatsanleihen hoch verschuldeter Länder durch die EZB (Europ. Zentralbank) führen zu folgenden Ergebnissen:
Die Schuldnerländer fühlen sich „gesichert“, wodurch ihre Reformbereitschaft nachlassen könnte. Die Niedrigzinspolitik, die gerade die Länder zu der hohen Kreditaufnahme verleitet hat und die die Ursache der Verschuldung ist, würde durch die EZB bzw. den EFSF fortgesetzt.
Psychologisch eine verheerende Wirkung, wenn Fehlverhalten kaum oder keine Konsequenzen zur Folge hat.
Daher kann die Installation eines Rettungsfonds niemals dauerhafter Natur sein, sondern lediglich vorübergehender Natur, bis die Regeln des Stabilitätspaktes verschärft worden, Gültigkeit erlangt haben und auch in die Tat umgesetzt werden.
Dies soll bis 2015 der Fall sein: dann sollen die verschärften Stabilitätskriterien und -regeln erst greifen.

Leider wurden diese Verschärfung der Regeln von SPD und Grünen im Europaparlament abgelehnt. Die bürgerliche Mehrheit jedoch hat die Verschärfung der Regeln im Europaparlament beschlossen.

Bis dahin – also bis 2015 – müssen alle notwendigen Schritte ergriffen werden, um die Unabhängigkeit der Notenbank EZB wieder herzustellen und Strukturen zu schaffen, die die Haushalte der Nationalstaaten zum Schuldenabbau verpflichten und überwachen können.

Eine EU-Haushaltsgenehmigungsbehörde muss dazu geschaffen werden, bzw. eine vorhandene Behörde muss dazu ermächtigt werden.

Ohne eine Genehmigung dieser Aufsicht dürfen in Zukunft die nationalen Regierungen ihre Haushaltsplanungen nur vorläufig führen – unter strikter Beachtung von Auflagen.

Gleichzeitig jedoch ist die Wettbewerbsfähigkeit in allen Ländern der EU zu stärken: Ein Marshallplan mit Investitionen in regenerative Energien (Solaranlagen in südlichen EU-Mittelmeeranrainerstaaten), Bildung, Forschung und Infrastrukturen könnte angelegt werden.

Parallel dazu müssen ineffiziente Verwaltungsstrukturen modernisiert und effizienter und vor allem unbürokratischer gestaltet werden, die Sozialsysteme demographiekonform angepasst werden, Steuersysteme harmonisiert werden und der Finanzmarkt ist stärker zu regulieren.
Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer kann dazu ein Schritt sein, den Finanzsektor an den Kosten der Finanz- und Schuldenkrise zu beteiligen.

Die Folgelasten dieser Krise allein den Steuerzahlern aufzubürden und damit ausschliesslich zu sozialisieren ist als Eurosozialismus abzulehnen.

Eine dauerhafte Mißachtung der Ordnungspolitik durch ständige Rettungsschirme führt das Verursacherprinzip ad absurdum, erzieht Menschen und Politiker zum Mißbrauch der Solidarität und damit zum falschen verschwenderischen Wirtschaften.

Die Ordnungspolitik ist daher alsbald wie möglich wieder herzustellen: das Verursacherprinzip, sowie die Verpflichtung des Eigentums/Kapitals zum Wohle der Gemeinschaft beizutragen sind in verbindliche Gesetze und Marktregeln zu gießen.

Nur so kann die demokratische und soziale Gesellschaftsordnung, die laut Grundgesetz festgeschrieben ist, auch realisiert werden.

Gläubiger, die auf hohe Rendite zielen und diese gerne mitnehmen, müssen für ihr hohes Risko auch selbst haften. Denn Kapital / Eigentum verpflichtet !

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