Mehr Demokratie: Bericht vom ersten Verhandlungstag der Klage gegen die EZB

Linda Karlsson/pixelio.de

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Sehr geehrter Herr Kühne,

der erste Tag der mündlichen Verhandlung heute ist für uns gut verlaufen… Dies ist natürlich noch keine Garantie dafür, dass sich das Gericht unserer Position anschliessen wird, aber schon heute dürfen wir annehmen, dass wir nicht mit leeren Händen aus Karlsruhe zurückkommen werden.

Fast alle Sachverständigen hatten sich gegenüber der Ankündigung der EZB, Staatsanleihen in unbegrenzter Höhe zu kaufen, kritisch geäußert, allen voran Bundesbankpräsident Weidmann. Präsident Voßkuhle und Berichterstatter Huber fassten jeweils nach.

Sternstunden, naja Sternminuten gab es bei Aussagen von Präsident Voßkuhle wie (fast wörtlich): „Die EZB trifft mit Ihrem Plan Staatsanleihen zu kaufen im Grunde politische Umverteilungsentscheidungen, die EZB ist aber demokratisch nicht legitimiert, sie kann nicht kontrolliert werden, weil sie unabhängig ist, sie ist politisch nicht verantwortlich und trifft dennoch weitreichende Entscheidungen. Das ist im Grunde für alle Akteure perfekt. Bis auf die, die am Ende die Zeche zahlen müssen…. (die Bürger).

Oder Richter Huber (sinngemäß):
„In einem Mehrebenensystem muss es auch für einzelnen Bürger die Möglichkeit geben Kontrolle auszuüben. Denn die europäische Union ist kein Selbstzweck, auch die Bundesrepublik ist kein Selbstzweck. Der Staat muss den Menschen dienen und nicht die Menschen dem Staat. Die Aufgabe des Staates ist es, den Bürgern zu ermöglichen ihr Selbstbestimmungsrecht zu verwirklichen.“

Besser hätten wir es auch nicht formulieren können.

Die Grundsatzfrage auf einen einfachen Nenner gebracht ist: Wenn Euro-Länder in finanziellen Nöten sind und Geld brauchen, es aber von den Banken und üblichen Investoren nicht mehr bekommen oder nur noch mit horrenden Zinsen, wer darf ihnen dann Geld leihen? Die bisherige Konstruktion war: der ESM-Rettungsschirm. Und immerhin kann da der deutsche Bundestag zumindest theoretisch vor jeder Miiliardenhilfe Nein sagen. Damit ist das Parlament der Ort, an dem die haushaltspolitische
Gesamtverantwortung verbleibt. Leiht die EZB das Geld und die Schulden können nicht mehr zurückgezahlt werden, haben die Anteileigner der EZB die Verluste zu tragen. Deutschland mit seinem Anteil von 27% an der EZB trägt die größte Last, kann aber im EZB Rat jederzeit überstimmt werden, denn Bundesbankpräsident Weidmann hat hier nur eine Stimme, wie sein zypriotischer Kollege auch. Dies verstößt gegen das Demokratiegebot in Art. 20 GG.

Mit besten Grüßen

Ihr
Roman Huber

PS: Ich bin gespannt auf den zweiten Tag. Mehr Demokratie setzt sich für unsere Mitbestimmung durch Volksentscheide ein. Bitte unterstützen Sie
unsere Kampagne http://www.volksentscheid.de/

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Lesen Sie bitte dazu auch den Artikel im Focus:

6 Gründe warum der Euro scheitern wird – Focus Online

Lupo pixelio.de

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Kommentar:

Hat die EZB mit der Ankündigung und partiellen Umsetzung eines unbegrenzten Staatsanleihen-Kaufprogramms ihr geldpolitisches Mandat überschritten? – Ich meine glasklar: Ja. Deshalb habe ich vor einigen Monaten – zusammen mit 37.000 anderen deutschen Bürgern – mit meiner Unterschrift Klage gegen die EZB eingereicht.
Nun sagt ein Sprichwort: vor Gericht geht es zu wie auf hoher See. Andererseits aber darf Justia nur mit verbundenen Augen Urteile aufgrund der Rechtslage des Grundgesetzes und der europäischen Verträge treffen.
Die Argumentation der EZB, der Zweck heilige die Mittel, ist totaler Unsinn ! Damit wird der Rechtsstaat gebeugt und hinter die Fichte geführt. Damit wird Machtmissbrauch und der Willkür Tür und Tor geöffnet. Die EZB sprengt damit den Damm des Rechtsstaats gegen Willkür und den Damm, der die politische Kontrolle des Bürgers und der Parlamente sicherstellen soll!
Frederick Kühne

Lesen Sie auch:
Top-Ökonom Sinn wirft EZB Verschleierung vor

Die machtlosen Richter in Rot

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Bundesverfassungsgericht legt Haftungsobergrenze von 190 Mrd. für ESM fest

Sehr geehrter Herr Kühne,

mit unserem schönen Doppeldecker Omnibus fahren wir zum Gericht in Karlsruhe. „Menschen für Volksabstimmung“ steht in großen Lettern auf den Seitenwänden. 200 Meter vor dem Gericht geht es nicht weiter, wir müssen an der Schranke aussteigen und zu Fuß zum Gericht gehen. Ein Omen?

Vor und im Gerichtssaal ist die internationale Presse versammelt, ein Rummel, wie ihn dieses Gericht noch nicht gesehen hat. Wir mitten drin. Gleich vorweg: Dafür haben auch die 37.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Bürgerklage gesorgt. Nie hat es in Deutschland eine so intensive Diskussion um die Zukunft Europas gegeben.

Nun zum Urteil: Schauen wir es uns ganz nüchtern an: 1. ESM und Fiskalvertrag sind nicht verfassungswidrig und 2. Es wird keinen Volksentscheid über diese Verträge geben. Hier haben wir verloren.

Aber: ESM und Fiskalvertrag können so nicht ratifiziert werden. Es gibt zwei Auflagen, die völkerrechtlich verbindlich zu regeln sind: Das Gericht hat die Haftungsobergrenze auf 190 Mrd. eindeutig festgezurrt. Alles, was darüber hinausgeht, muss erst in den Bundestag. Und die Geheimhaltungspflicht für die Mitglieder des Gouverneursrates darf nicht auf Kosten der Information des Bundestages gehen. Damit ist die Black-Box ESM aufgebrochen. Gestärkt ist mit den beiden Auflagen die parlamentarische Demokratie. Auch darf der Rettungsschirm keine Kredite bei der EZB aufnehmen, er bekommt also keine Banklizenz.

Wohlgemerkt, es war das Urteil über die einstweilige Anordnung, die Entscheidung in der Hauptsache folgt – vermutlich noch in diesem Jahr. Wir hoffen auch, dass sich das Gericht dann über die rote Linie äußern wird, die in Zukunft nicht ohne Volksentscheid überschritten werden darf. Nach unserer Einschätzung stehen wir bereits mitten auf dieser roten Linie.

Wir haben nicht erreicht, was wir wollten. Dennoch: die Klage hat sich gelohnt. Wir haben unser Thema in die Mitte der Gesellschaft gebracht. An der Demokratiefrage wird in Zukunft niemand mehr vorbeikommen. Das Gericht hat gesagt, dass es politische Fragen auch in Zukunft nicht beantworten wird.

Die Aufgabe, den weiteren europäischen Prozess demokratisch zu organisieren, geht damit zurück ins politische Spielfeld. Damit hört unsere Arbeit nicht auf, sondern fängt neu an. Wir wollen kein Europa der Finanzmärkte und Regierungen, wir wollen ein Europa der Parlamente und Bürgerinnen und Bürger.

Dafür brauchen wir Sie. Gemeinsam haben wir die Verfassungsbeschwerde durchgezogen – die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Gemeinsam können wir für mehr Demokratie in Europa sorgen. Wie? Am einfachsten, indem wir mehr werden. Wir sind zu wenige für diese Riesenaufgabe. Deshalb eine Bitte, bevor wir wieder loslegen: Werden Sie Mitglied bei Mehr Demokratie. Das tut nicht weh, kostet keine Unsummen (es gibt sogar einen ermäßigten Beitrag von nur 30 Euro im Jahr) und stärkt ungemein unsere Arbeit. Bitte legen Sie unsere Bitte nicht gleich beiseite. Ich bin schon viele Jahre bei Mehr Demokratie – und ich habe es nie bereut. Unser Land, Europa, braucht Mehr Demokratie. Mit einem Klick sind Sie bei uns https://www.mehr-demokratie.de/mitglied-werden.html Vielen Dank!

Auch vielen Dank für Ihre großartige Hilfe und für Ihre Entschlossenheit, bei der Klage mitzumachen.

Herzlich grüßt Sie Ihr
Roman Huber
Mehr Demokratie

P.S.: Weitere Informationen zum Urteil und zur Verkündung in Karlsruhe finden Sie hier http://www.mehr-demokratie.de/ausnahmezustand_in_karlsruhe.html
Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden, spätestens zum Verfahren in der Hauptsache.

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ESM: Das Bundesverfassungsgericht beugt sich dem Druck aus aller Welt

Das Bundesverfassungsgericht beugt sich mit seinem Urteil zum ESM dem Druck der Macht aus Brüssel, aus der EZB Zentrale, aus Rom, Paris, Madrid, Washington und sogar Peking.

Die Richter hatten nicht den Mut, das aus demokratischer Sicht zweifelhafte Konstrukt des ESM – mit der Immunität der dort tätigen Mitglieder beispielsweise – generell in Frage zu stellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat damit – wie zuvor schon die Bundesbank die Rolle des Hüters der Währungsstabilität – die Rolle des Hüters des Grundgesetzes und der Demokratie – nicht aufgegeben, aber stark eingebüßt. Damit wurde uns Deutschen jetzt nicht nur die Mark weggenommen, sondern auch noch die Unabhängigkeit und starke Stellung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Akzeptanz der Politik der Euro-Rettung im Volk wird dadurch nicht zunehmen. Denn Brüssel oder die EZB werden das zarte Pflänzchen des deutschen Patriotismus, der sich mit der Deutschen Mark und der starken Stellung der deutschen Nachkriegsverfassung entwickelt hat, nicht in geringstem Maße ersetzen können. Der bundesrepublikanische Patriotismus ist damit obsolet, ist de facto tot. Doch dieses zentralistische Europa bietet uns Deutschen keinen adäquaten Ersatz für Identifikation, Heimatliebe und Patriotismus an. Europa verbreitet im Gegenteil den Eindruck, als wolle es sämtliche deutsche Stabilitäts- und Föderalismuskultur hinwegfegen.

Die folgerichtige Konsequenz des Urteils aus Karlsruhe heißt: der Euro-Zentralismus kann nur noch auf politischem Wege durch Wahlen an der Urne geändert werden.

Hat auch das Volk nicht den Mut, an der Urne dem Euro-Zentralismus einen Denkzettel zu verpassen, dann fährt Europa in eine Zukunft aus Staatszentralismus, der aus Brüssel und der EZB in Frankfurt gelenkt wird.

Dies entspricht nicht der deutschen Vorstellung eines Europas der subsidiären Vaterländer.

Die deutsche Tradition der Machtteilung zwischen der Zentrale in Berlin und den Landesfürsten in den Herzogtümern, Königreichen im Mittelalter bis heute zu den Bundesländern, steht in der Gefahr durch einen allmächtige EU-Zentralismus unterzugehen.

Da weder SPD, Grüne, CDU – aber auch nicht die CSU, FDP oder Linke gegen diesen Zentralismus vorgeht, muss sich in Deutschland eine gemeinsame Bewegung gegen Zentralismus und gegen intransparente und kaum noch demokratische Strukturen an der Basis bilden.

Während Europa im Balkan oder Ungarn peinlich genau auf Demokratiedefizite achtet, ist es selbst gerade dabei, die eigenen Defizite in den parlamentarischen und politischen Strukturen immens zu vergrößern, indem es außerparlamentarischen Institutionen wie der EZB und dem ESM eine immer größere Machtfülle zugesteht.

Bundeskanzlerin Merkel hat keine bundesrepublikanische, dezentrale Vita. Sie versteht die Kritik der demokratischen Konservativen einfach nicht, denen es um Subsidiarität, um Teilung und Kontrolle der Macht geht.

Sie ergeht sich einfach in denen von den Banken und Märkten verursachten vermeintlich alternativlosen Möglichkeiten der Zentralisierung der Macht.

Zur Zeit regiert nicht die Politik. Sondern die Märkte steuern durch gezielte oder auch unkoordinierte Aktionen und Entwicklungen das Handeln der Politik.

Es herrscht nicht mehr das Volk, sondern es herrscht ein von den Märkten getriebener Politikbetrieb.

Diese Entwicklung gefährdet die Demokratie – auch wenn das die von der Basis entfernten Volksvertreter nicht wahrnehmen können oder wollen.

Warten auf den 12. September 12: WIR sind das VOLK !

Sehr geehrter Herr Kühne,

zwei Wochen haben wir ununterbrochen geordnet, gelocht, sortiert und abgeheftet. Am Freitag war es soweit: Wir haben eine zweite Verfassungsbeschwerde zu ESM und Fiskalvertrag nach Karlsruhe geschickt – unterzeichnet von weiteren 25.000 Beschwerdeführern. Zusammen mit den schon eingereichten 12.000 Unterschriften ist unsere Verfassungsbeschwerde mit 37.000 Unterstützern die größte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Als ich gestern im Gericht anrief und die Ankunft von 80 weiteren prall gefüllten Aktenordnern ankündigte, meinte die zuständige Dame nur „um Gottes willen, so viele“ und verband mich sofort weiter…

Einen riesigen Dank Ihnen allen und auch den vielen Helferinnen und Helfern in unserem Berliner Büro!

Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Unser Haupterfolg ist sicherlich jetzt schon, dass das Thema Volksentscheid über Europafragen nicht mehr vom Tisch zu wischen ist. Nachdem wir die Diskussion ins Rollen gebracht haben, forderte Finanzminister Schäuble als erster ein Referendum, allerdings doch bitte nicht über ESM und Fiskalvertrag, sondern erst über den nächsten Schritt der europäischen Integrationspolitik. Anfang August fachte SPD-Chef Gabriel die Debatte an. Er forderte „eine gemeinsame europäische Finanz- und Steuerpolitik“. Als Voraussetzung müsse ein Verfassungskonvent eine Grundgesetzänderung erarbeiten, die dann dem zur Abstimmung vorzulegen wäre. Auch die Parteichefin der Grünen, Roth, äußerte sich entsprechend. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle sagte dem „Hamburger Abendblatt“, man könne „an einen Punkt kommen, an dem eine Volksabstimmung über Europa notwendig wird“. Der Vorsitzende der bayerischen CSU, Horst Seehofer, forderte Volksabstimmungen über Finanzhilfen für andere EU-Staaten und über die Aufnahme neuer Mitglieder.

Einige dieser Äußerungen sind mit großer Vorsicht zu genießen! Ein Volksentscheid und ein Konvent über die Zukunftsfragen müssen demokratischen Standards genügen. Ein urdemokratisches Instrument kann im schlimmsten Fall auch in sein Gegenteil verkehrt werden. Volksentscheide können politisch missbraucht werden – mit unklaren Fragestellungen, viel zu wenig Zeit zum Diskurs, Fehlinformation und geballter Medienpower. Eine Versammlung, die nicht direkt gewählt wird, kann auch zum Feigenblatt-Konvent werden, dessen Ergebnisse dann durch die Parlamente gedrückt werden.

Unsere Aufgabe wird es sein, der unermüdliche und kompromisslose Wächter von demokratischen Grundprinzipien zu sein. Demokratie braucht Zeit, faire Information, Pluralität und Ergebnisoffenheit. Dafür stehen wir.

Am 12. September werden die Richter das Urteil unserer Verfassungsbeschwerde verkünden. Wir melden uns dann direkt aus Karlsruhe.

Mit besten Grüßen

Roman Huber
Geschäftsführender Vorstand
Mehr Demokratie e.V.

P.S: Unsere beiden Prozessbevollmächtigten, Prof. Herta Däubler-Gmelin und Prof. Christoph Degenhart, haben nach der mündlichen Verhandlung weitere Argumente (z.B. Obergrenze der Haftungsrisiken, Banklizenz, Kauf von Staatsanleihen durch die EZB) zusammengetragen, um die der Bundesregierung zu entkräften. Wenn Sie dies nachvollziehen wollen, finden Sie alle Dokumente unter http://verfassungsbeschwerde.eu/verfahrensstand.html

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Bericht über die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich ESM und Fiskalpakt

Erfahrungsbericht mündliche Verhandlung Eilantrag ++ Urteilsverkündigung am 12. September 2012

Sehr geehrter Herr Kühne,

das war für mich der spannendste Tag in diesem Jahr. Verhandelt wurde in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht unser Eilantrag zu ESM und Fiskalpakt. Allein dieser Fakt ist bereits einer unserer politischen Erfolge. Denn bisher wurde noch nie zu einem Eilantrag eine mündliche Verhandlung angesetzt. Anders am Dienstag. Aufgerufen waren die Bevollmächtigten der fünf Klagen sowie Vertreter von Bundestag und Bundesregierung. Es gab rund 100 Redebeiträge. Anwesend war auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Verhandelt wurde von Vormittag an bis 20.30 Uhr. Eine würdige, hoch konzentrierte Ver- anstaltung. Jeder Beschwerdeführer und Bevollmächtigte konnte mehr- fach zu Wort kommen und es gab keinerlei Redebegrenzungen. Uns haben die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und der Staatsrechtsprofessor Christoph Degenhart engagiert vertreten. Ich bin sehr dankbar für diese profunde Begleitung. Prof. Peter Danckert, Mitglied des Bundestages (SPD), einer unserer Beschwerdeführer berichtete davon, wie gerade heute Nacht Finanz- minister Schäuble zusammen mit den anderen Finanzministern 30 Mrd. Euro für Spanien beschlossen hatte. Er fragte das Gericht: „Sie glauben doch wohl nicht, dass wir darüber auch nur eine Minute im Bundestag beraten haben. Was sollen wir denn in 4-5 Wochen, wenn das in den Bundestag kommt, machen, als nur zustimmen?“ Und Manfred Kolbe, ebenfalls Bundestagsabgeordneter (CDU) setze hinzu: „Ich kann doch nicht jedes Mal meine eigene Regierung in Frage stellen, wenn ich über Finanzhilfen entscheide. Das System funktioniert so nicht.“ Dies zeigt, wie richtig wir mit unseren Hauptargumentation liegen: Warum auch sollten wir den Bundestag wählen, wenn er immer weniger zu sagen und zu entscheiden hat?! Genau darauf hat sich der Bundestag schon eingestellt. Prof. Martin Nettesheim hat die komplett überarbeiteten Beteiligungsrechte des Bundestags sehr präzise dargestellt. Dies dürfen wir als wichtigen Vorerfolg unserer Beschwerde werten. Das Eigeninteresse des Bundestages, sich nicht selbst zu entmachten, scheint erwacht. Gut so. Von Seiten der Bundesregierung und von Teilen des Bundestags wurde ein Szenario gezeichnet, das bis zum Zusammenbruch des Währungsraumes reichte, falls der ESM jetzt nicht in Kraft tritt. Das hat das Gericht nach meiner Wahrnehmung nicht allzu sehr beeindruckt. Andererseits wollte Präsident Voßkuhle aber auch keine Schlagzeilen produzieren wie „Gericht stoppt Euro-Rettung“ – mit all seinen möglichen, teilweise irrationalen Folgewirkungen auf den Märkten. Die Position der Gegenseite war, dass Karlsruhe sowohl ESM und Fiskalvertrag passieren lassen, so dass sie sofort verabschiedet werden können. Schäuble bat das Gericht am Ende der Verhandlung noch einmal explizit in 2-3 Wochen zu entscheiden und unsere Eilanträge abzulehnen. Das wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht tun. Das ist genauso ein Erfolg wie die breite Debatte in den Medien, die wir mit der Klage ausgelöst haben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Herzlich grüßt Sie Roman Huber Geschäftsführender Vorstand Mehr Demokratie e.V.

P.S.: Wir informieren Sie ausschließlich über den Fortgang der Verfassungsbeschwerde. Wenn Sie darüber hinaus Informationen wünschen, können Sie hier unseren kostenlosen und monatlichen Newsletter abonnieren: http://www.mehr-demokratie.de/md-newsletter.html Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut finden Sie hier: http://www.verfassungsbeschwerde.eu/

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Europas Zukunft: die Souveränen Staaten von Europa

Europas Zukunft – Alternativen Aufzeigen : die Souveränen Staaten von Europa

Souveräne Staaten von Europa

Die derzeitige aktuelle deutsche Innenpolitik ist von einem fast kritikfreien Pro-EU-Mainstream erfasst. Zwischen den etablierten Parteien im Bundestag gibt es keine, die ernsthafte Gegenpositionen vertreten würde.
Daher darf man sich über das starke Desinteresse des Volkes an der Zukunft der EU nicht verwundern. Zudem gerade dort, wo das Volk sich mit Interesse – wenn auch gegen die Vorstellungen der
Berufspolitiker – an der Gestaltung Europas versucht einzubringen , diese Versuche des Volkes vom Berufspolitikertum und von der Brüsseler Bürokratie mit zum Teil übermäßiger Arroganz und
Selbstherrlichkeit ignoriert wird.

Nehmen wir das „Nein“ der Iren zum Verfassungsvertrag als Beispiel: hier spricht man einerseits zwar davon, dass man das Votum des irischen Volkes respektieren müsse, andererseits aber plant
man hinter verschlossenen Türen, durch eine erneute Abstimmung in Irland ein „Ja“ zu erhalten.
So entpuppt sich der vermeintliche Respekt gegenüber dem „Nein“ des irischen Volkes als klare rhetorische Mogelpackung.
Wer aber den Volkssouverän auf diese Weise mißachtet – und das schon bei der Grundsteinlegung einer EU-Verfassung – der darf sich nicht wundern, wenn das Volk den Abgeordneten nicht mehr über den Weg traut.

Der Verfassungsvertrag von Lissabon ist – zugegeben – ein sehr komplexes und schwieriges Machwerk.
Er erhebt das EU-Recht generell über das nationale Recht. Er entmachtet die Nationalparlamente, denen er lediglich die Möglichkeit einräumt, Bedenken gegen die Gesetzesentwürfe der EU-Kommission einzuräumen. Er entmachtet die nationale Justiz, da EUGerichte das letzte Wort haben werden – statt der nationalen Verfassungsgerichte.
Letztlich entmachtet die EU die Nationalstaaten und gliedert sie – als Bundesstaaten – dem neuen Superstaat „Europäische Union“ unter.

Nach dem neuen Verfassungsvertrag – wenn er denn rechtskräftig werden sollte – bleibt den Nationalparlamenten mindestens 8 Wochen Zeit, um Stellung gegen einen Gesetzesentwurf der EU zu beziehen.
Die EU-Kommission kann die Stellungnahmen aber unberücksichtigt lassen und den Gesetzesentwurf unverändert – und unbeachtet der nationalstaatlichen Stellungnahmen – dem EUParlament und dem Ministerrat zur Abstimmung vorlegen.

Eine Entdemokratisierung liegt hier bereits in der Struktur der zukünftigen Verfassungsorgane der EU vor:

die nationalen Regierungen (Exekutive) benennen die EU-Kommisssare (Exekutive). Diese werden vom EU-Parlament (Legislative) anschließend bestätigt.
Die EU-Kommission (Exekutive) erarbeitet neue Gesetzesentwürfe, legt sie dem Ministerrat (Exekutive) und dem EU-Parlament (Legislative) vor.
Die nationalen Parlamente haben vor Erlangung der Rechtskräftigkeit lediglich eine Anhörungsoption (Minimum 8 Wochen). Nach Verstreichen dieser Anhörungsoption kann der Gesetzesentwurf nach Ablauf von 10 Tagen dem EU-Parlament zur Abstimmung gegeben werden.
Demnach ist für Diskussionen auf nationaler Ebene prinzipiell kaum noch Zeit.

Hinzu kommt erschwerend, dass dem Bürger , z.B. mittels Bürgeranhörungen oder Bürgerbewegungen, kaum noch Reaktionszeit verbleibt: bis die Informationen den Bürger oder dem Mitglied an der Parteibasis erreicht haben, bis er Zeit zum Reflektieren und Reagieren gefunden hat,sind die Gesetze in der EU-Bürokratie bereits beschlossene Sache.

Alles in allem entmündigt der Verfassungsvertrag der EU von Lissabon somit nicht nur die nationalen Parlamente, sondern auch den nationalen Souverän – das Volk.

Zudem berücksichtigt das einheitliche Regelwerk nicht die national unterschiedlich kulturell und religiös bedingten Unterschiede.
Beispielsweise ist im Mutterland der protestantischen Reformation die kulturelle und religiöse Freiheit gegenüber religiösen Minderheiten wie freien Protestanten weitaus größer, als sie im katholisch geprägten Frankreich oder Polen wären.
Eine einheitliche laizistische Rechtssprechung würde die kulturelle Glaubensfreiheit auch in Deutschland vermutlich wieder einschränken.
So läßt es jedenfalls die Praxis in Belgien vermuten: hier wurden US-Amerikaner des Landes verwiesen– mit dem Vorwurf sie betrieben „Mission“.

Laut dem protestantischen Verständnis von Meinungs- und Glaubens- sowie Bekenntnisfreiheit gehört Mission – also die Weitergabe und das Werben für das eigene Glaubensverständnis – schon zum Menschenrecht.

Desweiteren fehlt im dem Verfassungsvertrag der Gottesbezug und der explizite Hinweis auf die geistes-, kultur- und religionsgeschichtliche Bedeutung des Christentums, ohne dessen 10 Gebote und ohne dessen Menschenbild und das Leitbild der Nächstenliebe, die Rechtssprechung des Abendlandes eine ganz andere Entwicklung genommen hätte.

Das Bundesverfasssungsgericht hat der Klage vom CSUAbgeordneten
Peter Gauweiler – maßgeblich erarbeitet vom Ordinarius für öffentliches Recht Prof. Dr. Schachtschneider und unterstützt unter anderem durch einen direkten Nachfahren des Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffers – in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 in weiten Teilen entsprochen..

Parteien und Bürger sollten sich dazu herausfordern lassen, alternative Vorstellungen von einem geeinten Europa zu entwickeln:
Vorstellungen, die nicht einer Zentralisierung der Macht in Brüssel und Straßburg das Wort reden, sondern die dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen.

Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die Ressourcen, das Wissen und die Entscheidungskompetenzen grundsätzlich auf der möglichst untersten Ebene angesiedelt werden. Und zwar nicht aus unerfindlichen Gründen, sondern weil die Erfahrung lehrt, dass zentralistisch geführte Organisationen und Regime in höchst uneffizientem Maß und in höchst unpersönlicher Weise mit Material und Mensch haushalten.
Daher müssen Parteien und Bürger sich ernsthaft und tiefgründig die Frage stellen: wollen wir ein zentralistisch organisiertes Europa – mit langen und komplexen Kommunikationswegen, mit einem Heer an Beamten, die zwar vom Steuerzahler bezahlt – aber zumeist von Lobbyisten gelenkt werden?

Die langen Kommunikationswege sind einem zentralistisch organisierte System immanent. Eine Möglichkeit diese langen Wege abzukürzen, besteht lediglich darin, die untersten Ebenen, sprich den Bürger und das Basismitglied der Parteien, von der Kommunikation – aber erst Recht von der Entscheidungsbeteiligung abzuschneiden.

Eine alternative europäische Einigung besteht in der Vorstellung der „Souveränen Staaten von Europa“:

Das Leitbild der weitestgehenden Freiheit der Nationen, einschließlich ihrer Kulturen, ihrem Gesellschaftsverständnis, ihrer historisch gewachsenen Rechtssprechung, sowie das Subsidiaritätsprinzip für die Organisation bilden den Kern dieses Gedankens der „Souveränen Staaten von Europa“.
Die Schaffung der Souveränen Staaten von Europa, würde nur die Aufgaben auf die nächsthöhere Ebene verlagern, die von der darunterliegenden Ebene nicht erfüllt werden könnten:
dazu gehörte die Wirtschaftsgesetzgebung für einen einheitlichen Binnenmarkt, die Währunspolitik der EU-Zentralbank sowie die Abstimmung der EU-Agarpolitik.
Alles andere könnte auf der unteren Ebene verbleiben:so gäbe es einen Vorrang der nationalen Verfassungen, die Souveränität der Nationalparlamente und der nationalen Justiz würde beibehalten.
Dabei könnten alle bisherigen Errungenschaften der europäischen Einigung bestehen bleiben:

Die Reisefreiheit, der freie Warenverkehr – geregelt durch das Schengener Abkommen – alles dies kann bestehen bleiben, ohne der Zentrale in Brüssel bzw. Straßburg neue Kompetenzen zuzugestehen.

Auch auf dem Feld der Verteidigungspolitik ist keine zusätzliche Kompetenzausweitung in Europa notwendig:
Die Zusammenarbeit der Europäer auf dem Feld der Verteidigung ist außerordentlich effektiv und bestens in der Nato organisiert – eine darüberhinausgehende Kooperation, zentralisiert in Brüssel oder Straßburg, wäre weder nötig und schon gar nicht effizient.
Dies wird auch durch die Rückkehr Frankreichs in die Strukturen der Nato geradezu bestätigt.
Ziel der Europäischen Entwicklung könnte so sein, die Zusammen- arbeit der souveränen Staaten Europas in einer Allianz zu bündeln, deren Leitbild die Freiheit der Nationen und deren Leitprinzip
das Subsidiaritätsprinzip ist.
Hierzu reicht die Bildung einer supranationalen Verteidigungs-organisation – der Nato – sowie die Einrichtung eines Kooperationsrates der Souveränen Staaten von Europa (z.B. im Ministerrat) – in welchem mehrheitlich entschieden wird – vollkommen aus.
Den nationalen Parlamenten bliebe ihr Hoheitsrecht unbeschnitten, die nationalen historischen Errungenschaften, wie in der Sozial- und Gesellschaftspolitik, sowie in der Kulturpolitik blieben erhalten.

Die Souveränen Staaten von Europa: ist dies Modell eine gangbare Alternative zu einem Europa, das größtmögliche Freiheit, minimale Zentralisierung mit größtmöglicher Effizienz unter Beibehaltung der nationalen Identität garantiert?

Wir werden es nur herausfinden, wenn wir uns darauf einlassen.

Hier geht es zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum EU-Verfassungsvertrag (genannt Lissabonvertrag):

http://http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html

Neues vom Bundesverfassungsgericht

Am 10. und 11. Februar wird sich das Bundsverfassungsgericht mit der Klage des CSU-Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler in einer mündlichen Verhandlung auseinandersetzen. Schon die eingeplante Verhandlungszeit zeigt, dass es alles andere als nur ein Formalakt wird.

Desweiteren ist vergangene Woche eine weitere Klage beim Bundesverfassungsgericht eingetroffen:

Darin klagen der ehemalige Vorstandschef der Thyssen AG, Dieter Spethmann, der frühere CSU-Europaabgeordnete Franz Ludwig Graf Stauffenberg, der Volkswirtschaftler Joachim Starbatty und der Berliner Juraprofessor Markus Kerber gegen den Vertrag

Inhaltlich bezieht sich die Klage vor allem auf nichteingehaltene Vorgaben des BVerfG aus dem Urteil des Maastricht-Vertrags von 1993:

Das Prinzip einer stabilen Währung werde ausgehöhlt, die Subsidiarität verletzt. Die EU-Kommission maße sich immer mehr Rechte an und agiere nicht als Hüterin, sondern Umdeuterin der europäischen Verträge. Der Vertrag von Lissabon ändere an dieser Fehlentwicklung nichts, sondern forciere sie. So seien etwa die Mitwirkungs- und Kontrollrechte von Bundestag und Bundesrat praktisch nicht umzusetzen.

Länger als erwartet wird also der Lissabon-Vertrag das Bundesverfassungsgericht beschäftigen und damit die Ratifikation des Vertrags aussetzen – vor allem da sich die Kläger um Thyssen-Chef Spethmann weigern, an der oben genannten mündlichen Verhandlung teilzunehmen.

Kirchhof für neuen EU-Vertrag

Über Wortmeldungen des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof kann man sich in der Regel immer freuen. Nimmt er doch meist eine klare Kontra-Position zum links-orientierten Mainstream in Politik und Gesellschaft ein. Auch bezüglich des Lissabon-Vertrages nimmt er kein Blatt vor den Mund. So fordert er nun, nach dem Nein der Iren, eine vollständige Überarbeitung des Vertragswerkes, da zu viele nationale Zuständigkeiten zu schnell nach Europa gegangen seien.

Man kann nur hoffen, dass sein Nachfolger, Udo di Fabio, das genauso sieht und sich im Zweiten Senat entsprechend durchsetzen kann. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Klagen des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Partei „Die Linke.“ stehen noch aus und sind nicht vor Herbst zu erwarten.

Köhler unterzeichnet den Lissabon-Vertrag vorerst nicht

Nicht zur Freude der EUphoriker hat Bundespräsident Horst Köhler die Unterzeichnung des EU-Reformvertrags in Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verweigert. Diese respektvolle Entscheidung vor der Unabhängigkeit des richterlichen Votums aus Karlsruhe wird nun von CDU- und SPD-Politikern als „falsches Signal“ in Hinblick auf die europäische Integration (über)bewertet. Ihnen wäre es demnach lieber gewesen, Köhler hätte dem Bundesverfassungsgericht den – nach ihrer Meinung – richtigen Beschluss schon entsprechend vorgegeben.

Unser Bundespräsident beweist damit abermals, dass er nicht nur dazu da ist, Gesetze einfach abzunicken, sondern es durchaus auch versteht, die Möglichkeiten seiner politischen Einflussnahme zu nutzen. Man kann nur hoffen, dass das das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein klares Votum gegen den Ausverkauf staatlicher Souveränität bedeutet und die totale Integration in einen nicht-legitimierten EU-Superstaat verhindert. Denn eines ist auch klar: Wenn das Bundesverfassungsgericht an dem Lissabon-Vertrag nichts auszusetzen hat, wird auch Köhler den Vertrag unterschreiben.

Der Lissabon-Vertrag vor dem Bundesverfassungsgericht

Unmittelbar nach der Ratifizierung des Lissabon-Vertrages durch den Bundestag hatte der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Auch wenn noch nicht klar ist, ob und wenn ja wann über die Klage mündlich verhandelt wird, steht doch fest, dass der Zweite Senat es sein wird, der sich mit der Klage auseinander zu setzen hat. Einer der bekanntesten Richter des Zweiten Senats ist Udo Di Fabio, der als konservativ gilt und wegen seiner distanzierten Einstellung zur EU bekannt ist. Es bleibt jedoch abzuwarten, welchen Einfluss Di Fabio bei der Entscheidungsfindung haben wird und ob er den Lissabon-Vertrag ebenso zu Fall bringen kann, wie den europäischen Haftbefehl.

Im Folgenden ein paar Auszüge aus einem Porträt der „Zeit“ über Udo Di Fabio und Hans-Jürgen Papier aus dem Jahre 2005, als die EU-Verfassung zur Disposition stand:

Sind Sie ein Europagegner? Zumindest ein Europaskeptiker? Quatsch, antwortet Udo Di Fabio, alles nichtssagende Floskeln. »Der Integrationsprozess ist eine historische Notwendigkeit und unumkehrbar.« Als Enkel italienischer Einwanderer könne er überhaupt nicht gegen Europa sein, sagt der Richter am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Doch anscheinend sei hierzulande nur ein unkritischer Europäer auch ein guter Europäer. »Wir Deutsche pflegen manchmal immer noch eine Untertanenmentalität und suchen nach Autoritäten, die über dem Parteienhader stehen.« Darum schauten wir auch zu Brüssel auf, ohne zu sehen, dass man dort leider, leider »in der Summe« bisweilen mehr Bürokratie als Freiheit produziere. Zudem: »Wer alles harmonisieren will, nivelliert alles und gefährdet die kulturelle Identität von Ländern und Völkern.« Der Nationalstaat, sagt Di Fabio mit großem Nachdruck, sei für ihn immer noch eine revolutionäre Idee, der Garant von Freiheit, Demokratie und Vielfalt. Dessen modern gewordene Verteufelung mache er nicht mit.

Und Udo Di Fabio sagt: »Heute wird so getan, als sei der Nationalstaat historisch überholt, etwas im Grunde Gefährliches. Dabei sind Institutionen wie der Verfassungsstaat oder die bürgerliche Familie moderne Errungenschaften und Voraussetzungen der Freiheit.«

Weniger bevormundende Antidiskriminierungsrichtlinien, weniger staatliche Volkspädagogik, dafür mehr Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen und mehr Vertrauen darauf, dass die Leute ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen – das müsste Europas Agenda sein. Deshalb fasziniere ihn das »knorrige, eigenwillige Freiheitsverständnis Amerikas und Englands« und würde ihn eine EU ohne Großbritannien tief besorgen, sagt er. »Wettbewerb, Leistungsbereitschaft, Akzeptanz der Differenz und Fürsorge für jene, die unverschuldet in Armut geraten sind – das angloamerikanische System der Freiheit hat viele Vorzüge, die wir in Kontinentaleuropa etwas nüchterner wägen sollten.«

Quelle: Zwei Anwälte des Nationalstaats Porträt von Udo Di Fabio und Hans-Jürgen Papier in: Die Zeit 25/2005