Europas Zukunft: die Souveränen Staaten von Europa

Europas Zukunft – Alternativen Aufzeigen : die Souveränen Staaten von Europa

Souveräne Staaten von Europa

Die derzeitige aktuelle deutsche Innenpolitik ist von einem fast kritikfreien Pro-EU-Mainstream erfasst. Zwischen den etablierten Parteien im Bundestag gibt es keine, die ernsthafte Gegenpositionen vertreten würde.
Daher darf man sich über das starke Desinteresse des Volkes an der Zukunft der EU nicht verwundern. Zudem gerade dort, wo das Volk sich mit Interesse – wenn auch gegen die Vorstellungen der
Berufspolitiker – an der Gestaltung Europas versucht einzubringen , diese Versuche des Volkes vom Berufspolitikertum und von der Brüsseler Bürokratie mit zum Teil übermäßiger Arroganz und
Selbstherrlichkeit ignoriert wird.

Nehmen wir das „Nein“ der Iren zum Verfassungsvertrag als Beispiel: hier spricht man einerseits zwar davon, dass man das Votum des irischen Volkes respektieren müsse, andererseits aber plant
man hinter verschlossenen Türen, durch eine erneute Abstimmung in Irland ein „Ja“ zu erhalten.
So entpuppt sich der vermeintliche Respekt gegenüber dem „Nein“ des irischen Volkes als klare rhetorische Mogelpackung.
Wer aber den Volkssouverän auf diese Weise mißachtet – und das schon bei der Grundsteinlegung einer EU-Verfassung – der darf sich nicht wundern, wenn das Volk den Abgeordneten nicht mehr über den Weg traut.

Der Verfassungsvertrag von Lissabon ist – zugegeben – ein sehr komplexes und schwieriges Machwerk.
Er erhebt das EU-Recht generell über das nationale Recht. Er entmachtet die Nationalparlamente, denen er lediglich die Möglichkeit einräumt, Bedenken gegen die Gesetzesentwürfe der EU-Kommission einzuräumen. Er entmachtet die nationale Justiz, da EUGerichte das letzte Wort haben werden – statt der nationalen Verfassungsgerichte.
Letztlich entmachtet die EU die Nationalstaaten und gliedert sie – als Bundesstaaten – dem neuen Superstaat „Europäische Union“ unter.

Nach dem neuen Verfassungsvertrag – wenn er denn rechtskräftig werden sollte – bleibt den Nationalparlamenten mindestens 8 Wochen Zeit, um Stellung gegen einen Gesetzesentwurf der EU zu beziehen.
Die EU-Kommission kann die Stellungnahmen aber unberücksichtigt lassen und den Gesetzesentwurf unverändert – und unbeachtet der nationalstaatlichen Stellungnahmen – dem EUParlament und dem Ministerrat zur Abstimmung vorlegen.

Eine Entdemokratisierung liegt hier bereits in der Struktur der zukünftigen Verfassungsorgane der EU vor:

die nationalen Regierungen (Exekutive) benennen die EU-Kommisssare (Exekutive). Diese werden vom EU-Parlament (Legislative) anschließend bestätigt.
Die EU-Kommission (Exekutive) erarbeitet neue Gesetzesentwürfe, legt sie dem Ministerrat (Exekutive) und dem EU-Parlament (Legislative) vor.
Die nationalen Parlamente haben vor Erlangung der Rechtskräftigkeit lediglich eine Anhörungsoption (Minimum 8 Wochen). Nach Verstreichen dieser Anhörungsoption kann der Gesetzesentwurf nach Ablauf von 10 Tagen dem EU-Parlament zur Abstimmung gegeben werden.
Demnach ist für Diskussionen auf nationaler Ebene prinzipiell kaum noch Zeit.

Hinzu kommt erschwerend, dass dem Bürger , z.B. mittels Bürgeranhörungen oder Bürgerbewegungen, kaum noch Reaktionszeit verbleibt: bis die Informationen den Bürger oder dem Mitglied an der Parteibasis erreicht haben, bis er Zeit zum Reflektieren und Reagieren gefunden hat,sind die Gesetze in der EU-Bürokratie bereits beschlossene Sache.

Alles in allem entmündigt der Verfassungsvertrag der EU von Lissabon somit nicht nur die nationalen Parlamente, sondern auch den nationalen Souverän – das Volk.

Zudem berücksichtigt das einheitliche Regelwerk nicht die national unterschiedlich kulturell und religiös bedingten Unterschiede.
Beispielsweise ist im Mutterland der protestantischen Reformation die kulturelle und religiöse Freiheit gegenüber religiösen Minderheiten wie freien Protestanten weitaus größer, als sie im katholisch geprägten Frankreich oder Polen wären.
Eine einheitliche laizistische Rechtssprechung würde die kulturelle Glaubensfreiheit auch in Deutschland vermutlich wieder einschränken.
So läßt es jedenfalls die Praxis in Belgien vermuten: hier wurden US-Amerikaner des Landes verwiesen– mit dem Vorwurf sie betrieben „Mission“.

Laut dem protestantischen Verständnis von Meinungs- und Glaubens- sowie Bekenntnisfreiheit gehört Mission – also die Weitergabe und das Werben für das eigene Glaubensverständnis – schon zum Menschenrecht.

Desweiteren fehlt im dem Verfassungsvertrag der Gottesbezug und der explizite Hinweis auf die geistes-, kultur- und religionsgeschichtliche Bedeutung des Christentums, ohne dessen 10 Gebote und ohne dessen Menschenbild und das Leitbild der Nächstenliebe, die Rechtssprechung des Abendlandes eine ganz andere Entwicklung genommen hätte.

Das Bundesverfasssungsgericht hat der Klage vom CSUAbgeordneten
Peter Gauweiler – maßgeblich erarbeitet vom Ordinarius für öffentliches Recht Prof. Dr. Schachtschneider und unterstützt unter anderem durch einen direkten Nachfahren des Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffers – in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 in weiten Teilen entsprochen..

Parteien und Bürger sollten sich dazu herausfordern lassen, alternative Vorstellungen von einem geeinten Europa zu entwickeln:
Vorstellungen, die nicht einer Zentralisierung der Macht in Brüssel und Straßburg das Wort reden, sondern die dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen.

Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die Ressourcen, das Wissen und die Entscheidungskompetenzen grundsätzlich auf der möglichst untersten Ebene angesiedelt werden. Und zwar nicht aus unerfindlichen Gründen, sondern weil die Erfahrung lehrt, dass zentralistisch geführte Organisationen und Regime in höchst uneffizientem Maß und in höchst unpersönlicher Weise mit Material und Mensch haushalten.
Daher müssen Parteien und Bürger sich ernsthaft und tiefgründig die Frage stellen: wollen wir ein zentralistisch organisiertes Europa – mit langen und komplexen Kommunikationswegen, mit einem Heer an Beamten, die zwar vom Steuerzahler bezahlt – aber zumeist von Lobbyisten gelenkt werden?

Die langen Kommunikationswege sind einem zentralistisch organisierte System immanent. Eine Möglichkeit diese langen Wege abzukürzen, besteht lediglich darin, die untersten Ebenen, sprich den Bürger und das Basismitglied der Parteien, von der Kommunikation – aber erst Recht von der Entscheidungsbeteiligung abzuschneiden.

Eine alternative europäische Einigung besteht in der Vorstellung der „Souveränen Staaten von Europa“:

Das Leitbild der weitestgehenden Freiheit der Nationen, einschließlich ihrer Kulturen, ihrem Gesellschaftsverständnis, ihrer historisch gewachsenen Rechtssprechung, sowie das Subsidiaritätsprinzip für die Organisation bilden den Kern dieses Gedankens der „Souveränen Staaten von Europa“.
Die Schaffung der Souveränen Staaten von Europa, würde nur die Aufgaben auf die nächsthöhere Ebene verlagern, die von der darunterliegenden Ebene nicht erfüllt werden könnten:
dazu gehörte die Wirtschaftsgesetzgebung für einen einheitlichen Binnenmarkt, die Währunspolitik der EU-Zentralbank sowie die Abstimmung der EU-Agarpolitik.
Alles andere könnte auf der unteren Ebene verbleiben:so gäbe es einen Vorrang der nationalen Verfassungen, die Souveränität der Nationalparlamente und der nationalen Justiz würde beibehalten.
Dabei könnten alle bisherigen Errungenschaften der europäischen Einigung bestehen bleiben:

Die Reisefreiheit, der freie Warenverkehr – geregelt durch das Schengener Abkommen – alles dies kann bestehen bleiben, ohne der Zentrale in Brüssel bzw. Straßburg neue Kompetenzen zuzugestehen.

Auch auf dem Feld der Verteidigungspolitik ist keine zusätzliche Kompetenzausweitung in Europa notwendig:
Die Zusammenarbeit der Europäer auf dem Feld der Verteidigung ist außerordentlich effektiv und bestens in der Nato organisiert – eine darüberhinausgehende Kooperation, zentralisiert in Brüssel oder Straßburg, wäre weder nötig und schon gar nicht effizient.
Dies wird auch durch die Rückkehr Frankreichs in die Strukturen der Nato geradezu bestätigt.
Ziel der Europäischen Entwicklung könnte so sein, die Zusammen- arbeit der souveränen Staaten Europas in einer Allianz zu bündeln, deren Leitbild die Freiheit der Nationen und deren Leitprinzip
das Subsidiaritätsprinzip ist.
Hierzu reicht die Bildung einer supranationalen Verteidigungs-organisation – der Nato – sowie die Einrichtung eines Kooperationsrates der Souveränen Staaten von Europa (z.B. im Ministerrat) – in welchem mehrheitlich entschieden wird – vollkommen aus.
Den nationalen Parlamenten bliebe ihr Hoheitsrecht unbeschnitten, die nationalen historischen Errungenschaften, wie in der Sozial- und Gesellschaftspolitik, sowie in der Kulturpolitik blieben erhalten.

Die Souveränen Staaten von Europa: ist dies Modell eine gangbare Alternative zu einem Europa, das größtmögliche Freiheit, minimale Zentralisierung mit größtmöglicher Effizienz unter Beibehaltung der nationalen Identität garantiert?

Wir werden es nur herausfinden, wenn wir uns darauf einlassen.

Hier geht es zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum EU-Verfassungsvertrag (genannt Lissabonvertrag):

http://http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html

Eine Antwort

  1. Ich hoffe doch, dieses interessante Blog wird weitergeführt.

    Zum selben Thema habe ich http://europadernationen.wordpress.com/ begonnen.

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